Ausführlicher Auszug aus der Beitragsordnung. Die Beitragsordnung legt die Mitgliedsbeiträge und Beitragsstruktur für verschiedene Arten von Mitgliedern fest:
Inkrafttreten:
Die Beitragsordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Satzung in Kraft, sofern der Gesetzgeber nichts anderes bestimmt.
Mitgliedsarten:
Es gibt natürliche Personen (einfache Mitglieder) und juristische Personen. Juristische Personen haben kein Stimmrecht und sind vom gemeinschaftlichen Cannabisanbau ausgeschlossen.
Beitragszahlung:
Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) fällig. Mitglieder können zwischen verschiedenen Zahlungsweisen wählen, einschließlich vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Zahlung. Bei Kündigung vor Ablauf eines Geschäftsjahres erfolgt keine Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge.
Mindestbeitrag und Aufnahmegebühr:
Der Mindestbeitrag beträgt 99,00 Euro pro Jahr, und es gibt eine einmalige Aufnahmegebühr von 49,00 Euro.
Ermäßigungen und Stundungen:
Der Vorstand kann aus sozialen Gründen in Einzelfallentscheidungen Beiträge reduzieren oder stunden, insbesondere für Mitglieder, die sich einen regulären Beitrag nicht leisten können oder Cannabis aus medizinischen Gründen nutzen.
Beiträge für einfache Mitgliedschaft:
Der Grundbeitrag für natürliche Personen beträgt 8,25 Euro pro Monat oder 99,00 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es Sonderbeiträge zur Finanzierung des Cannabisanbaus, abhängig von der Menge (ab 5 Stück) und Kosten pro Steckling.
Beiträge für Fördermitgliedschaft:
Mitglieder, die ihren Beitrag verdoppeln oder höher zahlen, werden als Fördermitglieder betrachtet.
Beiträge für juristische Personen:
Juristische Personen wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen können Mitglieder werden, haben aber kein Stimmrecht. Die Beiträge orientieren sich an der finanziellen Situation dieser Organisationen.
Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)
Grundbeitrag x 3 = EURO 297,00 p.A.
Profit (Firmen)
Grundbeitrag x 4 = EURO 396,00 p.A.
Sonderbeiträge und Vereinszuschlag:
Sonderbeiträge werden von Mitgliedern gezahlt, die am gemeinschaftlichen Cannabisanbau teilnehmen. Die Höhe hängt von der Menge und den gewünschten Sorten ab. Ein Vereinszuschlag von 20% auf den Selbstkostenanteil dient der Finanzierung von Investitionen und der Organisation des Anbaus.