Hanfpflanzen
Aufzuchtstechnik
Anbauvereinigung

Hanfstecklinge – Qualität aus 20 Jahren Erfahrung

Seit 20 Jahren ist unser Quality Management Team bereits im Schweizer CBD Sektor erfolgreich. Die eingespielten Prozesse sollen auch in unserer Anbauvereinigung Anwendung finden:

Dabei wird ein Ableger oder ein Steckling (auch Klon genannt) von einer bereits bestehenden Cannabis-Pflanze gezogen. Diese Stecklinge werden in der Regel verwendet, um genetisch identische Pflanzen zu züchten, wodurch die gewünschten Merkmale oder Eigenschaften einer speziellen Cannabissorte reproduziert werden können. Hier ist ein allgemeiner Überblick über Cannabis-Stecklinge:

  1. Stecklingsprozess: Der Stecklingsprozess beginnt damit, einen gesunden Zweig oder Ast von einer erwachsenen Cannabis-Pflanze abzuschneiden. Dieser Ast wird normalerweise in Wasser oder in speziellen Wachstumssubstraten (wie Torf oder Kokosnussschalen) gesteckt.

  2. Wurzelbildung: Nach einiger Zeit, normalerweise ein paar Wochen, entwickelt der Steckling Wurzeln. Dieser Prozess wird oft in einem feuchten und kontrollierten Umfeld durchgeführt, um die Wurzelbildung zu fördern.

  3. Umpflanzung: Sobald die Wurzeln ausreichend entwickelt sind, kann der Steckling in einen größeren Topf mit Erde oder in ein Anbausystem umgepflanzt werden. Dann ist er als Vermehrungsmaterial weitergabefähig.

Der Hauptvorteil von Cannabis-Stecklingen besteht darin, dass sie genetisch identisch zur Mutterpflanze sind. Das bedeutet, dass die Eigenschaften, der Geschmack und der THC-Gehalt der neuen Pflanze denen der ursprünglichen Pflanze sehr ähnlich sein werden.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

Vor dem 15.06. wirst du in Erklärungsnot kommen. Da sind Deine Pflanzen nämlich frühestens offiziell abgeerntet. Peng, 25g weg und Verfahren nach CanG §34 Abs.11 (unerlaubte Beschaffung) am Hals.

Nach dem 15.06. wahrscheinlich routine Kontrolle zu Hause, ob da eine Growbox steht.

Nach dem 30.11. reicht der Mitgliedsausweis einer CSC, + evtl. die Lieferbestötigung dieser Menge um unbehelligt zu bleiben.

Jetzt darfst Du Deine Samen überall in der EU kaufen.

In Deutschland kannst Du frühestens zum 01.07. Samen bei einer Anbauvereinigung kaufen.

Das ist im Moment leider nur sehr eingeschränkt möglich. Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten (§20, Abs. 5 CanG) .

Abgeholt werden dürfen Sie ab 01.09 in einer Anbauvereinigung. Hier sagt der Gestzgeber, wer Samen hat, braucht keine Stecklinge.

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